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Wozu ist sie notwendig?
Beim Tauchen besteht ja keine Fremdgefährdung?
Rechtliche Grundlagen gibt es ja auch keine?

Die meisten Taucher wollen so kostengünstig und rasch wie möglich an ihr Brevet kommen. Die medizinische Beratung und Untersuchung wir daher in den meisten Fällen als lästig empfunden. Aber bereits der Blick auf die „allgemeinen Tauglichkeitskriterien“ zeigt uns, dass ein medizinischer Laie hier bereits überfordert sein könnte, hat man doch z.B. unter normobaren Bedingungen wenig mit Barotraumen zu tun.
Die Tauglichkeitsuntersuchung hat präventiven Charakter, der Arzt handelt nicht als Gutachter im Auftrag eines Dritten (z.B. Tauchschule), sondern der Auftraggeber ist der Tauchkandidat selbst. Sinn und Zweck ist es, Tauchkandidaten verständlich zu erklären, ob gesundheitliche Einwände gegen das Tauchen bestehen. Tauchschulen ihrerseits können ein Tauglichkeitsattest einfordern, um für mögliche Gesundheitsschäden ihres Klienten nicht haftbar gemacht zu werden und ihr eigenes Risiko im Falle eines Unfalles so gering wie möglich zu halten.
Gesetzliche Regelung für die Untersuchung von Sporttauchern gibt es bis dato keine. Die Untersuchung sollte jedoch von einem Arzt mit einschlägigen Spezialkenntnissen durchgeführt werden, da das fehlende Wissen über die physiologischen Belastungen bei Tauchen leicht zu Fehleinschätzungen führen kann. Nicht jeder gesunde Fußballer ist auch für den Tauchsport geeignet. Wenn auch die gesetzliche Grundlage fehlt, handelt der Arzt fahrlässig, der ein Attest ohne das nötige Spezialwissen ausstellt.