Seit 1. Jänner 2008 ist auf Grund der Fachkenntnis-Verordnung die
Ausbildung zum Taucher auch in Österreich gesetzlich geregelt. Als
erster Tauchverband in Österreich hat der EOBV auf Grund seiner
qualitativ hochwertigen Ausbildung die staatliche Ermächtigung zur
Ausbildung von Tauchern erhalten.
Wie sieht dies rechtlich aus:
Eine
staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres
vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen
Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm)
ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE
auszustellen.
Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten
die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER und sind
somit anzuerkennen.
Wie sieht das nun in der Praxis aus:
Ein
Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für einen Tauchlehrer oder
Forschungstaucher etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und
Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Dieser hat nun jederzeit die
Möglichkeit, diese Prüfung zu kontrollieren und ist verpflichtet dies
auch stichprobenartig tun. Würde sich der Verband nun an dem strengen,
festgesetzten Ausbildungsweg nicht halten, wird ihm diese staatliche
Ermächtigung sofort entzogen.
Das danach ausgestellte Zeugnis
bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich
wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das WIFI die staatliche
Ermächtigung dafür besitzt.
Der österreichische Staat vergibt
diese Ermächtigung nicht leichtfertig. So dauerte es vom Ansuchen bis
zum positiven Bescheid drei Jahre, in denen alle Zweige des Verbandes
überprüft wurden.