EOBV - Der staatlich ermächtigte Tauchverband

Staatlichlogo.gifSeit 1. Jänner 2008 ist auf Grund der Fachkenntnis-Verordnung die Ausbildung zum Taucher auch in Österreich gesetzlich geregelt. Als erster Tauchverband in Österreich hat der EOBV auf Grund seiner qualitativ hochwertigen Ausbildung die staatliche Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern erhalten.

Wie sieht dies rechtlich aus: Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER und sind somit anzuerkennen.

Wie sieht das nun in der Praxis aus: Ein Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für einen Tauchlehrer oder Forschungstaucher etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Dieser hat nun jederzeit die Möglichkeit, diese Prüfung zu kontrollieren und ist verpflichtet dies auch stichprobenartig zu tun. Würde sich der Verband nun an den  festgesetzten Ausbildungsweg nicht halten, wird ihm diese staatliche Ermächtigung sofort entzogen.
Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das Wirtschaftsförderungs Institut die staatliche Ermächtigung besitzt. Der österreichische Staat vergibt diese Ermächtigung nicht leichtfertig, so dauerte es vom Ansuchen bis zum positiven Bescheid drei Jahre, in denen alle Zweige des Verbandes überprüft wurden.
 
 
 
Diese Homepage wurde mit dem Homepage Toolbox CMS erstellt! Online Bookmarks